Nach einem Todesfall: was beim Grabstein jetzt zu tun ist
Wenn ein Mensch gestorben ist, kommt vieles auf einmal. Der Grabstein gehört zu den Dingen, die warten dürfen. Hier steht, was wann ansteht.
Was Zeit hat
Den Grabstein müssen Sie nicht in den ersten Wochen aussuchen. Bei einem Erdgrab muss sich die Erde nach der Beerdigung erst setzen, bevor ein Fundament gebaut werden kann. Sonst kann der Stein später absinken oder sich neigen.
Nehmen Sie sich die Zeit, die Sie und Ihre Familie brauchen. Wenn Sie so weit sind, sprechen wir in Ruhe über alles Weitere.
Was Sie klären können, wenn Sie so weit sind
- Wer das Grab nutzen darf. In Wien und in Schwechat kauft man ein Grab nicht, man erwirbt das Recht, es für eine bestimmte Zeit zu nutzen. Wer dieses Benützungsrecht hat, entscheidet über die Gestaltung. An diese Person richten sich auch die Unterlagen des Friedhofs.
- Wo das Grab liegt. Friedhof, Gruppe, Reihe und Nummer. Sie stehen auf den Unterlagen, die Sie vom Friedhof bekommen haben.
- Welche Art von Grab es ist. Urnengrab, Einzelgrab, Familiengrab oder Gruft. Davon hängen die erlaubten Maße und die Gestaltung ab.
- Was es schon gibt. Bei einem bestehenden Familiengrab kommt oft nur ein Name dazu. Ein Foto vom Grab hilft uns, das gut einzuschätzen.
Was der Friedhof vorgibt
Jeder Friedhof hat eigene Regeln für Grabsteine. Hier die wichtigsten Punkte für die Friedhöfe in unserer Gegend. Es sind Hinweise aus den Friedhofsordnungen, keine Zusage. Was für Ihre Grabstelle gilt, klären wir gemeinsam mit Ihnen.
Friedhöfe Wien, auch Zentralfriedhof
Eine individuelle Gestaltung und Grabdeckplatten brauchen vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhöfe Wien. Die erlaubten Maße hängen von der Grabart ab. Fundamente müssen aus Beton sein und dürfen nur von einer dazu befugten Firma errichtet werden. Auf Urnengräbern bis 0,99 Quadratmeter sind Gedenkzeichen nur ohne Fundament erlaubt (§ 32 Abs. 3 der Bestattungsanlagenordnung, gültig ab 1. Jänner 2025), in der Babygruppe gar keine Fundamente.
Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien
Friedhöfe der Stadtgemeinde Schwechat
Ein Grabdenkmal muss der Gemeinde vorher angezeigt werden, mit Beschreibung, Inschrift und Skizze. Die Gemeinde kann es innerhalb von vier Wochen untersagen.
Wie es mit uns weitergeht
- 1
Gespräch
Sie rufen an, schreiben uns oder kommen nach Terminvereinbarung zu uns nach Kledering. Wir hören zu und beraten Sie in Ruhe.
- 2
Entwurf
Wir zeigen Ihnen unterschiedliche Materialien und Varianten und fertigen Entwürfe an. Auch die Schrift für die Inschrift suchen wir gemeinsam aus.
- 3
Fertigung
Wir fertigen den Grabstein nach Ihren Wünschen in unserem Meisterbetrieb in Kledering an.
- 4
Versetzen
Wir bringen den Stein zum Grab, errichten das Fundament und verankern ihn fachgerecht.
Ideen sammeln, wenn Sie möchten
Manchen hilft es, sich zu Hause in Ruhe Formen und Steine anzusehen, allein oder mit der Familie. Dafür gibt es unseren 3D-Konfigurator. Er ist ein Angebot, kein Muss.
3D-Konfigurator öffnenZu den Kosten
Was ein Grabstein kostet, hängt von der Grabart, der Größe, dem Stein und der Bearbeitung ab, und davon, ob Fundament, Einfassung oder Abdeckplatte dazukommen. Unser Angebot ist unverbindlich.
Begräbniskosten, zu denen auch der Grabstein gehört, können unter Umständen als außergewöhnliche Belastung von der Steuer abgesetzt werden, wenn der Nachlass dafür nicht reicht. Genaue Auskunft gibt das Finanzamt.
Sprechen wir in Ruhe darüber
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Für eine ausführliche Beratung empfehlen wir einen Termin, telefonisch oder per E-Mail.