Grabsteine in Schwechat und Umgebung
Unser Meisterbetrieb liegt in Kledering, das zu Schwechat gehört.
Wir fertigen Grabsteine und Grabanlagen für Gräber in Schwechat, in Kledering und in der Umgebung. Vom persönlichen Gespräch und dem Entwurf über die Fertigung in unserem Meisterbetrieb bis zum Fundament und dem fachgerechten Versetzen am Grab.
Auch bestehende Gräber renovieren, reinigen und befestigen wir. Gerne sehen wir uns Ihre Grabstelle vor Ort an.

Was auf den Friedhöfen in Schwechat gilt
Für den Waldfriedhof und den Friedhof Mannswörth gilt die Friedhofsordnung der Stadtgemeinde Schwechat.
- Anzeige bei der Gemeinde. Ein Grabdenkmal muss der Gemeinde vorher angezeigt werden, mit einer Beschreibung, der Inschrift und einer Skizze. Die Gemeinde kann es innerhalb von vier Wochen untersagen, sonst gilt es als bewilligt (§ 10 Abs. 2 bis 4).
- Wer errichten darf. Ein Grabdenkmal darf nur ein dazu befugter Gewerbebetrieb errichten (§ 10 Abs. 2).
- Gestaltung. Grabstellen sind innerhalb von sechs Monaten nach der Beisetzung nach der Friedhofsordnung zu gestalten (§ 10 Abs. 1). Eine Frist für den Grabstein selbst nennt die Friedhofsordnung nicht.
- Ende des Benützungsrechts. Endet das Benützungsrecht, ist das Grabdenkmal von der bisher berechtigten Person zu entfernen (§ 8 Abs. 4).
Höchstmaße am Waldfriedhof für stehende Grabdenkmäler (Höhe und Breite)
| Grabart | Höhe | Breite |
|---|---|---|
| Wiesengrab | Höhe: 1,40 m | Breite: 1,00 m |
| Einfassungsgrab | Höhe: 2,00 m | Breite: 1,00 m |
| Urnen-Wiesengrab | Höhe: 0,80 m | Breite: 0,70 m |
Laut Friedhofsordnung der Stadtgemeinde Schwechat, § 13, nur für den Waldfriedhof. Grabdenkmäler auf Wiesen- und Urnen-Wiesengräbern sind dort ausnahmslos zu fundamentieren, auf den einfachen Wiesengräbern sind nur Holzkreuze bis 1,20 m erlaubt. Für den Friedhof Mannswörth nennt die Friedhofsordnung keine Höchstmaße (§ 14). Das Dokument der Gemeinde trägt kein Datum, Stand Oktober 2026.
Zum Nachlesen
Stand der Hinweise: Oktober 2026. Was für Ihre Grabstelle gilt, klären wir mit Ihnen.
Was wir für Sie tun
Grabsteine und Grabanlagen
Für Einzel-, Doppel- und Familiengräber sowie für Urnengräber.
Mehr erfahrenRenovierung
Reinigung, Austausch von Steinen und Abdeckplatten, Auffrischen der Inschrift.
Mehr erfahrenInschriften
Gravur oder aufgesetzte Schrift aus Bronze, Aluminium oder Edelstahl.
Mehr erfahrenGrabfundament
Neues Fundament, wenn das alte nicht mehr intakt ist.
Mehr erfahrenSteinbefestigung
Schief stehende Grabsteine richten und kippsicher verankern.
Mehr erfahrenReinigung
Schonende Reinigung und Langzeitimprägnierung.
Mehr erfahren
Wie ein Grabmal bei uns entsteht
- 1
Gespräch
Sie rufen an, schreiben uns oder kommen nach Terminvereinbarung zu uns nach Kledering. Wir hören zu und beraten Sie in Ruhe.
- 2
Entwurf
Wir zeigen Ihnen unterschiedliche Materialien und Varianten und fertigen Entwürfe an. Auch die Schrift für die Inschrift suchen wir gemeinsam aus.
- 3
Fertigung
Wir fertigen den Grabstein nach Ihren Wünschen in unserem Meisterbetrieb in Kledering an.
- 4
Versetzen
Wir bringen den Stein zum Grab, errichten das Fundament und verankern ihn fachgerecht.
Häufige Fragen
Wie lange muss man nach der Beerdigung warten?
Bei einem Erdgrab muss sich die Erde nach der Beerdigung erst setzen, sonst kann das Fundament nachgeben. Wie lange das dauert, hängt vom Boden und vom Wetter ab. In der Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien steht keine feste Wartefrist. Wann der richtige Zeitpunkt für Ihr Grab ist, besprechen wir mit Ihnen.
Braucht man eine Genehmigung vom Friedhof?
Bei den Friedhöfen Wien brauchen eine individuelle Gestaltung und Grabdeckplatten vorher die schriftliche Zustimmung der Friedhöfe Wien. In Schwechat muss ein Grabdenkmal der Gemeinde vorher angezeigt werden, die Gemeinde kann es innerhalb von vier Wochen untersagen. Was für Ihre Grabstelle gilt, klären wir mit Ihnen.
Kann ein Name auf einen bestehenden Grabstein dazukommen?
Ja. Den neuen Namen gravieren wir in den Stein oder setzen Buchstaben aus Metall auf. Schrift, Größe und Farbe stimmen wir mit Ihnen auf die vorhandene Inschrift ab. Schicken Sie uns am besten ein Foto vom Grabstein. Mehr zur Nachschrift
Unser Grabstein steht schief oder hat einen Aufkleber vom Friedhof. Was jetzt?
Laut Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien sind die Benützungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der Grabstein standsicher ist, und müssen das regelmäßig prüfen lassen (§ 13 Abs. 4, gültig ab 1. Jänner 2025). Melden Sie sich daher bald bei uns. Wir sehen uns das Grab gerne vor Ort an und machen Ihnen ein Angebot für die Instandsetzung nach den österreichischen Normen. Grabsteine verankern wir je nach Stein mit Epoxidharz, einem eingebohrten Edelstahldorn oder einer Edelstahlschiene.
3D-Konfigurator
Gestalten Sie Ihr Grabmal in 3D
Form, Steinsorte, Maße und Grabanlage: Sie probieren in Ruhe von zu Hause aus und schicken uns Ihren Entwurf unverbindlich.
Grabmal in 3D gestaltenKostenlos und ohne Anmeldung.

Sprechen wir in Ruhe darüber
Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Für eine ausführliche Beratung empfehlen wir einen Termin, telefonisch oder per E-Mail.