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Nachschrift auf einem bestehenden Grabstein

Wenn im Familiengrab ein weiterer Mensch beigesetzt wird, kommt sein Name zu den anderen auf den Stein. Schrift, Größe und Farbe stimmen wir mit Ihnen auf die vorhandene Inschrift ab.

Was wir für Sie machen

  • Nachschrift. Ein neuer Name mit Daten auf einem bestehenden Grabstein.
  • Gravur. Wir bringen die Schrift mit Hammer und Meißel oder mit Maschinen in den Stein ein.
  • Aufgesetzte Schrift. Buchstaben aus Bronze, Aluminium oder Edelstahl, passend zu vorhandenen Buchstaben.
  • Verblasste Schrift. Wir frischen alte Inschriften auf, damit sie wieder gut lesbar sind.

So läuft es ab

  1. 1

    Foto schicken

    Schicken Sie uns ein Foto vom Grabstein, auf dem die Inschrift gut lesbar ist. Das geht über unser Formular. Ein zweites Foto aus der Nähe können Sie uns per E-Mail nachschicken. Dazu Friedhof und Grabstelle.

  2. 2

    Text abstimmen

    Wir besprechen mit Ihnen Name, Daten und Schrift, bevor wir beginnen.

  3. 3

    Gravur

    Ob wir vor Ort oder in unserer Werkstatt arbeiten, hängt vom Stein ab. Das besprechen wir mit Ihnen.

Foto und Angaben schicken

Mit einem Foto können wir Ihre Anfrage gleich einschätzen.

Häufige Fragen

Kann ein Name auf einen bestehenden Grabstein dazukommen?

Ja. Den neuen Namen gravieren wir in den Stein oder setzen Buchstaben aus Metall auf. Schrift, Größe und Farbe stimmen wir mit Ihnen auf die vorhandene Inschrift ab. Schicken Sie uns am besten ein Foto vom Grabstein.

Was ist der Unterschied zwischen Gravur und aufgesetzter Schrift?

Bei der Gravur bringen wir die Inschrift mit Hammer und Meißel oder mit Maschinen in den Stein ein. Gravuren sind pflegeleicht und auf jedem Stein möglich. Aufgesetzte Schrift wird aus Metall wie Bronze, Aluminium oder Edelstahl gefertigt und am Stein befestigt.

Unser Grabstein steht schief oder hat einen Aufkleber vom Friedhof. Was jetzt?

Laut Bestattungsanlagenordnung der Friedhöfe Wien sind die Benützungsberechtigten dafür verantwortlich, dass der Grabstein standsicher ist, und müssen das regelmäßig prüfen lassen (§ 13 Abs. 4, gültig ab 1. Jänner 2025). Melden Sie sich daher bald bei uns. Wir sehen uns das Grab gerne vor Ort an und machen Ihnen ein Angebot für die Instandsetzung nach den österreichischen Normen. Grabsteine verankern wir je nach Stein mit Epoxidharz, einem eingebohrten Edelstahldorn oder einer Edelstahlschiene.

Sprechen wir in Ruhe darüber

Rufen Sie uns an oder schreiben Sie uns. Für eine ausführliche Beratung empfehlen wir einen Termin, telefonisch oder per E-Mail.